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Verkündung eines Urteils

См. также в других словарях:

  • Urteil — Entschluss; Beschluss; Ratschluss; Wille; Entscheid; Entscheidung; Ausspruch; Spruch; Urteilsspruch; Verdikt (veraltet); Einschätzung; …   Universal-Lexikon

  • Familiengericht — ist nach § 23b des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) seit 1976 eine Abteilung des Amtsgerichts, die für die Entscheidung von Familiensachen zuständig ist. Gemäß § 170 Abs. 1 GVG, neugefasst durch FGG RG vom 17. Dezember 2008 und in …   Deutsch Wikipedia

  • Strafbefehl — Das Strafbefehlsverfahren ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität durch einen schriftlichen Strafbefehl. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Schöppenstuhl zu Leipzig — Der Schöppenstuhl zu Leipzig war ein amtliches Schöffengericht des Kurfürstentums und des Königreichs Sachsen. Der Leipziger Schöppenstuhl bestand bereits seit dem Mittelalter. Er befand in Straf und Zivilsachen und entwickelte sich zu einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Revision — Prüfungswesen; Rechnungsprüfung; Berufung; Durchsicht; Änderung; Veränderung; Abänderung; Redigieren; Ausgabe; Version; Ausführung; …   Universal-Lexikon

  • Berufung — I. Zivilprozessordnung:1. Rechtsmittel gegen Urteile erster Instanz (ausgenommen ⇡ Versäumnisurteile, gegen die ⇡ Einspruch gegeben ist) zwecks erneuter Verhandlung des Rechtsstreites vor dem nächst höheren Gericht (§§ 511–541 ZPO). Der gesamte… …   Lexikon der Economics

  • Revision — I. Unternehmungsüberwachung:R. wird i.d.R. gleichgesetzt mit ⇡ Prüfung. Wird eine betriebswirtschaftliche Prüfung von unternehmensinternen (mit der Unternehmung durch Arbeitsvertrag verbundenen) Mitarbeitern durchgeführt, wird hierfür i.d.R. der… …   Lexikon der Economics

  • Revision (Recht) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Revision ist ein Rechtsmittel. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland …   Deutsch Wikipedia

  • Urteil — Urteil, im logischen Sinne die Grundfunktion des Denkens, durch die zwei Vorstellungsobjekte (Subjekt und Prädikat) in bewußte Beziehung zueinander gesetzt werden. Die Sprachform des Urteils ist der (einfache) Satz, dessen Grundgliederung (in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Urteilsverkündung — Ụr|teils|ver|kün|dung 〈f. 20; Rechtsw.〉 Verkündung des Urteils (am Ende eines Prozesses) * * * Ụr|teils|ver|kün|dung, die: Verkündung des ↑ Urteils (1) am Ende eines Prozesses. * * * Ụr|teils|ver|kün|dung, die: Verkündung des Urteils (1) am… …   Universal-Lexikon

  • Militärstrafgerichtsbarkeit — (Militärjustiz). Inbegriff der den militärischen Organen zustehenden rechtlichen Befugnisse. Sie beruht auf der Militärgerichtsordnung nebst Einführungsgesetz und auf dem Disziplinargesetz für richterliche Militärjustizbeamte vom 1. Dez. 1898, in …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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